Bei einer Observation werden Personen oder Gebäude von unseren Mitarbeitern intensiv beobachtet und die Beobachtungen genauestens dokumentiert. Der Auftraggeber hat ein spezielles Interesse, wenn er uns mit der Observation einer Person oder eines Ortes beauftragt. Die Obervation einer Person kann z.B. Gewißheit über folgende Fragen geben:
- Verstößt die zu observierende Person gegen einen Vertrag, z.B. den Arbeitsvertrag?
- Liegt ein Diebstahl vor?
- Ist die Person wirklich krank?
- Geht die Person fremd?
In wie weit ist eine Observation erlaubt?
In Deutschland unterliegt die Observation strengen Auflagen und unsere Mitarbeiter achten bei der Durchführung einer Observation auf die Enhaltung der Gesetze. Die Privatsphäre unterliegt dabei einem besonderem Schutz und von daher prüfen wir im Vorfeld, ob der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Durchführung einer Observation hat. Berechtigtes Interesse an der Durchführung einer Observation könnten sein:
- Verdacht auf eine Straftat oder Geheimnisverrat
- Beschaffung von Beweisen bei Scheidung, Verdacht auf Untreue, Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetruges, Diebstahl,
- Klärung von Erbschaftsverhältnissen
- Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder -betrug
- u.v.a.m.
Eifersucht oder Neugier gelten somit nicht als berechtigtes Interesse!
Objektüberwachung
Oftmals werden wir auch nur mit der Observation von Gebäuden oder Orten beauftragt. Hierbei gilt es zu klären, wer ggf. sich Zugang zu den Orten verschafft oder wer zu welchen Zeiten sich an dem Ort aufhält. Auch bei der Observation von Orten muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, was in der Regel schon darin begründet liegt, dass man Eigentümer des Gebäudes oder des Ortes ist.
Die AGSC GmbH ist Ihr Partner für Observationen
Wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Observation einer Person oder eines Gebäudes bzw. Ortes haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir nehmen uns diskret Ihrem Anliegen an und beraten Sie vor Auftragserteilung umfassend über unsere Arbeit.