Sicherheitskonzepte

Laut §43 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) muss der Betreiber ,,Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen [ … ] ein Sicherheitskonzept aufzustellen“. Generell ist es ratsam sich auch bei kleineren Veranstaltungen ein Sicherheits- oder zumindest ein erweitertes Einsatzkonzept zu erarbeiten. Wir von AGSEC sind darauf spezialisiert, in Abstimmung mit allen Beteiligten, ein tragfähiges und umfassendes Konzept auszuarbeiten.

Wir berücksichtigen alle notwendigen Gegebenheiten und stimmen diese auf den geforderten Brandschutz, die Fluchtwege und sonstige Risiken ab. Durch unsere Sicherheitskonzepte, im Rahmen von umfassender Planung und Konzeption, werden Veranstaltungen genehmigungsfähig.

  • Sicherheitskonzepte für Open-Air-Events

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  • Sicherheitskonzepte für Karnevalssitzungen und Partys

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  • Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen

    Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen

Die AGSEC GmbH ist am Standort Hürth, Vogelsanger Weg 14  für die stationären Sicherungsdienstleistungen im Alarmdienst, dem Empfangsdienst, dem Kontrolldienst sowie für den Veranstaltungssicherungsdienst zertifiziert.

Die AGSEC GmbH ist am Standort Hürth, Vogelsanger Weg 14  für die stationären Sicherungsdienstleistungen im Alarmdienst, dem Empfangsdienst, dem Kontrolldienst sowie für den Veranstaltungssicherungsdienst zertifiziert.

Erstellung von Sicherheitskonzepten

Wir beraten Sie gerne zum Thema Sicherheits- und Einsatzkonzepte, im gesamten Bundesgebiet und darüber hinaus.

Vertrauen Sie unserer Fachexpertise! Tel.: +492233 / 7 13 06 55

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