Laut §43 der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) muss der Betreiber ,,Für Versammlungsstätten mit mehr als 5000 Besucherplätzen [ … ] ein Sicherheitskonzept aufzustellen“. Generell ist es ratsam sich auch bei kleineren Veranstaltungen ein Sicherheits- oder zumindest ein erweitertes Einsatzkonzept zu erarbeiten. Wir von AGSEC sind darauf spezialisiert, in Abstimmung mit allen Beteiligten, ein tragfähiges und umfassendes Konzept auszuarbeiten.
Wir berücksichtigen alle notwendigen Gegebenheiten und stimmen diese auf den geforderten Brandschutz, die Fluchtwege und sonstige Risiken ab. Durch unsere Sicherheitskonzepte, im Rahmen von umfassender Planung und Konzeption, werden Veranstaltungen genehmigungsfähig.